Wir möchten Sie frühzeitig und transparent über eine kommende regulatorische Änderung informieren:
Unsere Anti-Beschlag-Brillenputztücher enthalten aktuell den Stoff 6:2 FTOH, der zur Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) gehört. Für diesen Stoff wird der zulässige Grenzwert ab dem 10.10.2026 auf 1000 ppb angepasst.
Der derzeitige Gehalt in unseren Produkten liegt über diesem zukünftigen Grenzwert. Daher dürfen diese Produkte ab dem genannten Stichtag nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden.
Wichtig für Sie: Produkte, die vor dem 10.10.2026 bereits in Verkehr gebracht wurden, sind grundsätzlich von dieser Regelung ausgenommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch die Weitergabe von Produkten (z. B. an Endkunden) rechtlich als erneutes Inverkehrbringen gilt.
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